Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1: Allgemeines

  1. Die Bedingungen gelten für jedes Angebot und jede Offerte von und jeden Vertrag mit Helpo bvba. im Folgenden "Helpo" genannt, es sei denn, der Vertrag weicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen ab.
  2. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen der Gegenpartei von Helpo bvba, im Folgenden "der Kunde" genannt, wird ausdrücklich abgelehnt.
  3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise ungültig oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Helpo und der Kunde werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Artikel 2: Angebote, Kostenvoranschläge und Bestellungen

  1. Alle Preise und Konditionen, die in allgemeinen Angeboten oder Katalogen oder auf der Website von Helpo genannt werden, sind unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich erklärt, dass die genannten Preise und Konditionen für eine bestimmte Zeit garantiert sind.
  2. Helpo hat seine allgemeinen Angebote, seine Website und seine Kataloge sorgfältig zusammengestellt. Dennoch können sich Fehler eingeschlichen haben, oder die Artikel (in ihrer Zusammensetzung) können sich geändert haben und/oder nicht mehr vorrätig sein. Helpo haftet nicht für Fehler und Abweichungen bei Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen oder Preisen von Artikeln in allgemeinen Angeboten, der Website oder Katalogen. Tipp- oder Programmierfehler sind vorbehalten.
  3. Helpo kann nicht an seine Angebote oder Offerten gebunden werden, wenn der Kunde vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder die Offerte oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Nur ein individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenes Angebot kann als Angebot angesehen werden. Ein Zitat mit einem zusammengesetzten Zitat ist unteilbar, so dass nur das Zitat als Ganzes akzeptiert werden kann.
  4. Weicht die Annahme eines Angebots oder einer Offerte durch den Kunden (auch in unwesentlichen Punkten) von dem in dem Angebot oder der Offerte enthaltenen Angebot ab, ist Helpo nicht daran gebunden, es sei denn, Helpo weist auf etwas anderes hin.
  5. Kundenaufträge sind für Helpo erst dann verbindlich, wenn sie von Helpo schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Äußerungen von Helpo-Mitarbeitern können nur als Indizien gewertet werden, aus denen keine Rechte abgeleitet werden können.
  6. Von Helpo bestätigte Aufträge werden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Preisen geliefert, jedoch behält sich Helpo das Recht vor, die Preise zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der Lieferung die von Helpo zu zahlenden Einkaufspreise, Steuern, Abgaben, Transportkosten, Lagerkosten und/oder Versicherungskosten höher geworden sind.
  7. Alle angebotenen und angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer staatlicher Abgaben und Versand- und Bearbeitungsgebühren, sofern nicht anders angegeben.

Artikel 3: Ermäßigungen

  1. Helpo kann einem bestimmten Kunden für zukünftige Bestellungen einen Standard-Bruttowarenwert-Rabatt anbieten.
    Nur eine entsprechende schriftliche Mitteilung von Helpo berechtigt zu diesem Standardrabatt. Helpo ist jederzeit berechtigt, den Standardrabatt zurückzuziehen, zu ändern, auszusetzen oder an Bedingungen zu knüpfen. Der Standardrabatt unterliegt in allen Fällen den in den Absätzen 2 bis 5 dieses Artikels genannten Bedingungen.
  2. Für Lieferungen mit einem Bruttowarenwert von bis zu 67,50 € kann kein Anspruch auf den Standardrabatt oder einen anderen Rabatt geltend gemacht werden.
  3. Bei Lieferungen mit einem Bruttowarenwert von 67,50 € bis 202,50 € behält sich Helpo vor, einen Rabattabschlag von 15% (Prozentpunkten) auf den vereinbarten Rabatt vorzunehmen.
  4. In allen Fällen behält sich Helpo das Recht vor, einen Rabattabschlag von 15% (Prozentpunkten) auf den vereinbarten Rabatt für jeden Artikel anzuwenden, wenn die Standardverpackung dieses Artikels nicht bestellt wird.
  5. Wenn Rabatte gelten, wird nur ein 15% abgezogen. Wenn die Bestellung auf einmal aufgegeben wird, aber an verschiedenen Orten und/oder in getrennten Mengen geliefert werden soll, gilt jede Sendung für die Berechnung des Rabatts als separater Auftrag.
  6. Unter dem Begriff Bruttowarenwert ist der Verkaufspreis (ohne Mehrwertsteuer, Transportkosten und sonstige Nebenkosten) zu verstehen, wie er sich aus der jeweils von Helpo verwendeten Bruttopreisliste ergibt.

Artikel 4: Durchführung von Vereinbarungen

  1. Die Lieferung in Belgien erfolgt frei Haus über eine von Helpo zu bestimmende Transportmöglichkeit. Die Niederlande sind noch zu bestimmen. Abweichend hiervon behält sich Helpo vor, bei Lieferungen bis zu einem Bruttowarenwert von € 500,00 einen Transportkostenzuschlag zu berechnen. Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande und Belgiens werden die Transportkosten immer in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
  2. Alle mit Helpo vereinbarten Liefertermine sind ungefähre Angaben und sollten niemals als Fristen betrachtet werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Überschreitung eines Liefertermins, auch wenn er als Frist zu betrachten ist, gibt niemals das Recht, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
  3. Benötigt Helpo für die Durchführung des Vertrages Daten des Kunden, so beginnt die Ausführungsfrist erst, nachdem der Kunde diese Helpo ordnungsgemäß und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden.
  5. Verweigert der Kunde die Annahme angebotener Lieferungen oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, oder weigert er sich, eine zuvor geforderte ordnungsgemäße Sicherheit für die Bezahlung der Rechnung mit Nebenkosten zu leisten, so erlischt die Lieferverpflichtung von Helpo, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, die Rechnung für die nicht abgenommene Ware zu bezahlen.
  6. Wenn vereinbart wurde, dass Waren auf Abruf und/oder für einen bestimmten Zeitraum geliefert werden, und der Kunde sie nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch nimmt, erlischt die Lieferverpflichtung von Helpo, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, die Rechnung für die nicht abgeholten Waren zu bezahlen.
  7. Helpo ist berechtigt, den Auftrag in mehreren Abschnitten/Lieferungen auszuführen und die ausgeführten Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Der Kunde ist nicht berechtigt, von Helpo zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und technische Daten zu verwenden oder verwenden zu lassen, um ähnliche Produkte herzustellen oder herstellen zu lassen.

Artikel 5: Zahlung und Verzug

  1. Im Prinzip erhält der Kunde die Rechnung von Helpo fast zeitgleich mit der Lieferung. Helpo hat jedoch jederzeit das Recht, Vorauszahlung (in bar) oder eine ausreichende Sicherheit für die Bezahlung der Rechnung und der Nebenkosten zu verlangen. Insbesondere bei speziell bestellten Artikeln oder herzustellenden Anhängern kann ein Teil der Rechnung als Vorauszahlung verlangt werden. Es wird dann ein Prozentsatz des Rechnungsbetrags vereinbart.
  2. Helpo ist berechtigt, den Betrag jeder Rechnung um einen Kreditbeschränkungszuschlag von 2% zu erhöhen, der auf den Gesamtbetrag der Waren zuzüglich Fracht- und Verwaltungskosten berechnet wird und den der Kunde von dem von ihm geschuldeten Betrag abziehen kann, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt.
  3. Ein Rückgriff auf Verrechnung, Aussetzung, Skonto oder Ausgleich mit einer Rechnung von Helpo ist ausgeschlossen.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist der Rechnungen von Helpo 30 Tage ab Rechnungsdatum, wobei diese Frist als strenge Frist anzusehen ist, innerhalb derer der Kunde in Verzug gerät, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
    Gerät ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so gerät er ab diesem Zeitpunkt auch mit anderen offenen Rechnungen, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, in Verzug.
  5. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Helpo Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro (Teil eines) Monats auf den ausstehenden Rechnungsbetrag.
  6. Wenn der Käufer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung zu Lasten des Käufers. Diese Kosten belaufen sich auf 15% des Rechnungsbetrags oder, nach Ermessen von Helpo, auf die tatsächlich entstandenen Kosten.
  7. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden von dem geschuldeten Betrag in der Reihenfolge von Artikel 6:44 BW abgezogen, auch wenn der Käufer eine andere Aufteilung angibt.

Artikel 6: Beendigung und Aussetzung des Abkommens

  1. Helpo ist berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung oder Ankündigung, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
    • der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt (einschließlich der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung);
    • Helpo erfährt nach Vertragsabschluss von Umständen, die befürchten lassen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
    • der Kunde bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;
    • sowie im Falle der Liquidation, der (beantragten) Zahlungseinstellung, der Umschuldung oder des Konkurses, der Pfändung - sofern die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird - zu Lasten des Käufers oder jedes anderen Umstands, aufgrund dessen der Käufer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann.
  2. Darüber hinaus ist Helpo berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder es Helpo nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.
  3. Wird der Vertrag von Helpo aufgelöst oder ausgesetzt, werden die Forderungen von Helpo gegenüber dem Kunden sofort fällig. Der Kunde ist verpflichtet, Helpo den Schaden zu ersetzen, der auf Seiten von Helpo durch die Auflösung oder Einstellung entstanden ist. Helpo ist niemals verpflichtet, Schäden und Kosten zu erstatten, die dem Kunden durch die Auflösung oder Aussetzung entstehen.

Artikel 7: Beanstandungen und Haftung

  1. Außer im Falle eines versteckten Mangels können Beanstandungen nur dann berücksichtigt werden und zu einer Entschädigung führen, wenn sie Helpo innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Versteckte Mängel müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich reklamiert werden.
  2. Das Recht auf Beanstandung - auch wegen versteckter Mängel - erlischt, sobald der Käufer die Ware verarbeitet, in ein größeres Ganzes eingebaut oder veräußert hat.
  3. Wenn sich die Zusammensetzung eines Produkts gegenüber früheren Lieferungen geändert hat, die neue Zusammensetzung aber den vorgesehenen Zweck erfüllt, gibt dies kein Recht auf Reklamation. Eine Abweichung von 5% in Bezug auf die gelieferte Menge berechtigt nicht zu einer Reklamation.
  4. Helpo haftet nicht für die Art und Weise, wie der Kunde die von Helpo gelieferte Ware einsetzt oder anwendet, es sei denn, Helpo ist schriftlich darauf hingewiesen worden und die jeweiligen Gegenstände erweisen sich als nicht geeignet für den von Helpo schriftlich empfohlenen Einsatz. Jegliche Haftung von Helpo entfällt, wenn sich die vom Kunden gelieferten Daten und Informationen, auf deren Grundlage die Beratung von Helpo erfolgte, als unrichtig, unvollständig und/oder fehlerhaft erweisen.
  5. Soweit die Lieferung nicht nach den technischen Angaben des Kunden erfolgt, liefert Helpo nach den von ihr zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und technischen Daten. Sollten diese von der Realität abweichen, gibt dies keinen Grund zur Beschwerde.
  6. Bei berechtigten Beanstandungen wird Helpo nach eigenem Ermessen entweder die Ware kostenlos ersetzen oder nachbessern oder, soweit fehlerhafte oder unzureichende Ware geliefert wurde, gutschreiben oder Schadensersatz leisten. Im Falle des Ersatzes oder der Gutschrift ist der Kunde verpflichtet, die ersetzte oder gutgeschriebene Ware an Helpo zurückzusenden.
  7. Im Falle einer unbegründeten Reklamation gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungskosten, zu Lasten des Kunden.
  8. Sollte Helpo in irgendeiner Weise für einen vom Kunden erlittenen Schaden haftbar sein, so ist die Höhe ihrer Ersatzpflicht in jedem Fall auf maximal den Rechnungsbetrag der Ware, auf die sich der Schaden bezieht, beschränkt, und zwar nur insoweit, als Helpo den Schadensbetrag von ihrem Lieferanten oder Versicherer zurückfordern kann.
  9. Helpo haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsstagnation.
  10. Der Kunde ist zur Rücksendung der gelieferten Ware nur berechtigt, wenn er zuvor von Helpo schriftlich dazu ermächtigt wurde. Nur in diesem Fall werden die zurückgesandten Waren gutgeschrieben, vorausgesetzt, die zurückgesandten Waren sind in gutem Zustand und in der Originalverpackung, abzüglich einer Entschädigung von 10% des gutzuschreibenden Betrags, die Helpo zusteht.

Artikel 8: Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Helpo gelieferten Waren bleiben Eigentum von Helpo bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle offenen Rechnungen und sonstigen Forderungen von Helpo durch den Kunden beglichen sind.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gemäß Absatz 1 zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Kunde hat stets alles ihm Zumutbare zu tun, um die Eigentumsrechte von Helpo zu sichern.
  3. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Helpo unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und Helpo auf erstes Anfordern die Police dieser Versicherung zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Versicherungsleistung hat Helpo Anspruch auf dieses Geld. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im Voraus, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert ist.
  5. Der Kunde erteilt Helpo und den von ihr zu beauftragenden Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte, an denen sich das Eigentum von Helpo befindet, zu betreten und die Ware im Rahmen der Ausübung des Eigentumsvorbehalts zurückzunehmen.

Artikel 9: Mietbedingungen

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Helpo und dem Vermieter. Darüber hinaus gelten die in Artikel 9 genannten besonderen Mietbedingungen:
  2. Der Besitz eines gültigen Personalausweises und eines Führerscheins ist erforderlich. Eine Kopie davon oder des Ausweises wird vom Vermieter Helpo bvba angefertigt.
  3. Der Mietpreis ist bei Beginn der Mietzeit in bar zu entrichten.
  4. Der Mieter ist für die Versicherung des Anhängers/Aufliegers während der gesamten Dauer dieses Vertrages verantwortlich, die Versicherung im Ausland erfolgt auf eigenes Risiko. Der Mieter muss sich daher für die Dauer der Miete versichern. Und haftet sowohl zivil- als auch strafrechtlich bei Unfällen oder Verstößen.
  5. Verkehrsverstöße (siehe auch Punkt 4), die während der Mietzeit mit dem Anhänger/Auflieger begangen werden, gehen zu Lasten des Mieters.
  6. Schäden: Im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls muss dies Helpo sofort gemeldet werden. Der Vermieter bleibt der Eigentümer des gemieteten Fahrzeugs/Anhängers. Der Mieter haftet für Schäden jeglicher Art an dem gemieteten Fahrzeug/Anhänger und verpflichtet sich, diese in vollem Umfang zu bezahlen.
  7. Der Anhänger/Anhänger darf während der gesamten Mietdauer nicht an Dritte verliehen und/oder weitervermietet werden.
  8. Im Falle eines Diebstahls wird der Zeitwert des gemieteten Anhängers/Anhängers vom Vermieter zurückgefordert. Der Anhänger muss während der gesamten Mietdauer verschlossen sein. Auf Anfrage leihen wir es als Extra aus.
  9. Der Mieter ist nicht verantwortlich für das, was während der Mietzeit mit einem Anhänger transportiert wird.
  10. Wird das gemietete Fahrzeug/der gemietete Anhänger bis zum Ende der Mietzeit nicht zurückgegeben, so gilt das Fahrzeug als gekauft. Ihm/ihr wird dann der Neu-zu-Alt-Wert mit Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Wird der Anhänger nach Gebrauch verschmutzt zurückgegeben, berechnen wir 50,- Euro.
  11. Unsere Rechnungen sind in bar und ohne Abzug zahlbar. Jede unbezahlte Rechnung wird ohne vorherige Mahnung um eine Pauschalgebühr (10% - max E2500.00) und Verzugszinsen (7% pro Jahr) erhöht.
  12. Kaution: unbeschadet des Artikels 9 der Mietbedingungen, den der Mieter bei der Unterzeichnung des Vertrages gelesen und akzeptiert hat.

Artikel 10: Schlussbestimmungen

  1. Für alle Verträge zwischen Helpo und dem Kunden gilt ausschließlich belgisches Recht.
  2. Alle Streitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Helpo und dem Kunden oder mit früher geschlossenen Verträgen zwischen Helpo und dem Kunden oder mit weiteren Verträgen, die sich daraus ergeben können, werden vom Bezirksgericht in Tongeren entschieden, oder wenn der Sektor zuständig ist, es sei denn, dass zwingende Zuständigkeitsregeln diese Wahl verhindern würden.
  3. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem niederländischen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaigen Übersetzungen davon hat der niederländische Text stets Vorrang.

Ausnahmsweise geschlossen Samstag 27. April 2024

Am Himmelfahrtswochenende 9., 10. und 11. Mai geschlossen.